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ARD und WDR 12.06.2010
Verkündete man die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom Ursprung her nicht so, dass die Einflussmöglichkeit des Staates, vor allem auf die Programmgestaltung, ausgeschlossen wird? - Neu für Sie entdeckt, das Zensurverbot in Artikel 5 Abs. 1
Artikel
5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und
Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen
Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung
durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen
Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht
der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre
sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Diejenigen
Journalisten und Intendanten, die den Geist des Gesetzes noch vertreten haben,
sind vermutlich zwischenzeitlich in Pension gegangen. (2,35 MRD € der Rundfunkeinnahmen
werden bis 2012 für Pensionen verwendet) Lesen Sie jetzt den interessanten
Bericht zur Finanzierung
der öffentlich-rechtlichen Rundfunk Anstalten von der Kommision
für Finanzbedarf der Rundfunkanstalten.
Falls Sie nach dem Lesen Handeln wollen und das Sendegebiet der öffentlich rechtlichen von ARD, ZDF und WDR verlassen möchten: Jetzt neu Flug Ticket zum Zug - Erotische Preise - Neu, 24000 Events weltweit Ticketbuchung